Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die eine förderfähige Solaranlage in/auf einem bestehenden Wohnhaus mit bis zu drei Wohnungen errichten. Es muss sich um einen Hauptwohnsitz handeln, der ganzjährig bewohnt ist. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze werden nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung, wenn diese nachträglich eingebaut wird. Die verbauten Kollektoren müssen eine Zertifizierung nach „Solar Keymark“ von einer anerkannten Prüfstelle oder das „Austria Solar-Gütesiegel“ haben. Die Solarförderung kann unabhängig vom bestehenden Heizsystem beantragt werden.
NICHT gefördert werden Anlagen in Neubauten. Auch Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen bzw. Anlagen mit wesentlich gebrauchten Anlagenteilen sowie der reine Kollektortausch sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wir mit fixen Beträgen in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses ausbezahlt.
Anlagengröße | Förderhöhe |
4 m² – 10 m² Bruttokollektorfläche | pauschal 1750,- Euro |
11 m² – 19 m² Bruttokollektorfläche | 175,- Euro pro m² |
Ab 20 m² Bruttokollektorfläche | pauschal 3500,- Euro |
Kollektortausch | pauschal 700,- Euro |
Die förderungsfähigen Nettokosten umfassen: Kollektoren, Verrohrung und Pumpengruppe, Wärmespeicher, Solarsteuerung sowie die Montagekosten. ACHTUNG: Die Landesförderung ist jedenfalls mit 50% der förderungsfähigen Nettokosten begrenzt!
Voraussetzungen für die Förderung
Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Land OÖ behält sich das Recht vor die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen, unabhängig von der Laufzeit der Förderrichtlinie.
Es dürfen keine zusätzlichen Fördermittel einer anderen Landesförderstelle in Anspruch genommen werden.
Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.
Der Förderantrag ist nach erfolgter Installation spätestens jedoch 6 Monate nach der Rechnungslegung (es gilt das Datum der Schlussrechnung) an die zuständige Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden.
Die geförderte Anlage muss mindestens 10 Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden. Die Solaranlage darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht stillgelegt werden und bei einer Veräußerung ist der Erwerber auf diese Pflicht hinzuweisen.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d.h. die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50% des Gesamtgebäudes betragen.
Die im Förderprogramm genannten technischen Bestimmungen und Grenzwerte sind einzuhalten.
Die vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
Technische Kriterien
Mindestgröße der thermischen Solaranlage von 4m² Bruttokollektorfläche
Bei der installierten thermischen Solaranlage muss der solare Ertrag erfasst und angezeigt werden. Dies kann durch den Einbau eines Wärmemengenzählers im Kollektorkreislauf oder durch entsprechend ausgestattete Solarregelung erfolgen.
Die Kollektoren müssen über ein gültiges Solar Keymark Zertifikat nach CEN verfügen, oder das „Austria Solar-Gütesiegel“ aufweisen.
Abwicklung und Antragsstellung
Die Antragsstellung für die Förderung erfolgt NACH Errichtung der Solaranlage ONLINE (mittels elektronischem Antragsformular inkl. Technischem Datenblatt als Upload).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen Angaben werden im Rahmen der Antragsprüfung abgelehnt bzw. storniert.
Nach Feststellen der Förderfähigkeit ergeht die politische Förderzusage und der errechnete Förderungsbetrag wird auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen.
Laufzeit der Förderung
Ende: nach Maßgabe der vorhandenen Mittel spätestens jedoch am 31. Juli 2022
Unsere Informationen sind unverbindlich.
Weitere Details zur Förderung finden sie unter: www.land-oberoesterreich.gv.at